Warum die Prüfungen elektrischer Geräte und Anlagen?
Elektrische Geräte und Arbeitsmittel sind nach Montage oder Kauf vor der ersten Inbetriebnahme zu prüfen. Das fordert u.a. § 14 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nur so kann gewährleistet werden, dass den Mitarbeitern sichere elektrische Arbeitsmittel bereitgestellt werden. Die Prüfpflicht besteht weiterhin in regelmäßigen Abständen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung und der Prüfergebnisse der letzten Prüfungen.
Verpflichtet ist jeder, der in seinem Betrieb elektrische Betriebsmittel und Anlagen einsetzt zur Prüfung nach DGUV V3.
Nur durch die Prüfung mit geeichten normgerechten Messgeräten wird durch qualifiziertes Personal sichergetsellt, dass die Geräte und Systeme die höchsten Standards für die elektrische und elektronische Sicherheit erfüllen.
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